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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vom Versagen der Länderbauminister, oder 'Untätigkeit nach Grenfell' # | 9 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 835888 | ||
Datum | 14.12.2017 23:26 MSG-Nr: [ 835888 ] | 1458 x gelesen | ||
Wer öffentlich mit Verweis auf "apokalyptischen Bilder der brennenden Hochhausfackel" und dem "Inferno wie in London" den vermeintlich politisch Verantwortlichen "Ignoranz", "Versagen" und "Untätigkeit" vorwirft und "irgendwann tödliche Folgen" heraufbeschwört, dem unterstelle ich einen Hang zum Populismus. Wer so austeilt, muss ein entsprechendes Echo ertragen. Geschrieben von Thomas Kuhn Der Hinweis auf die Fenstergerippe ist nur eine Erläuterung, die noch weniger Bindungswirkung hat als die überdies nicht in allen Bundesländern gültige MHHR. Das ist das Wesen einer Erläuterung. Sie erläutert und legt nicht fest. Geschrieben von Thomas Kuhn Selbige es dazu so unscharf, dass die Verantwortlichen versucht haben, das Problem über die Erläuterungen zu lösen. Was soll bitte an der Formulierung unscharf sein? Nichttragende Außenwände und nichttragende Teile tragender Außenwände müssen in allen ihren Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für 1. Fensterprofile, 2. Dämmstoffe in nichtbrennbaren geschlossenen Profilen ... Ein Profil ist keine Dämmung oder Wandbekleidung sondern ein längliches Konstruktionselement. Spätestens in Verbindung mit der Erläuterung sollte dem Bauunkundigen die Intention des Gesetzgebers klar werden. Die Profile der Traggerippe fester Verglasungen, also die Rahmen, Pfosten und Riegel, müssen nach Satz 1 aus nichtbrennbaren Profilen, meist also Metallprofilen, bestehen. Zur Verbesserung der energetischen Qualität sind diese Metallprofile hohl und der Hohlraum ist mit Dämmstoffen ausgeschäumt oder ausgefüllt. Satz 2 Nr. 2 lässt in diesen geschlossenen nichtbrennbaren Profilen brennbare Dämmstoffe zu. Geschrieben von Thomas Kuhn Wenn AGBF, vfdb und diverse Verantwortliche im VB großer Feuerwehren zudem öffentlich und nichtöffentlich auf den Mangel hinweisen Da habe ich irgendwie eine andere Wahrnehmung. Ich habe nur im Hinterkopf, dass alle "Experten" mit Verweis auf unser hohes Sicherheitsniveau bei Hochhäusern meinten, dass kann in D nicht passieren. Warum hat man die Gunst der Stunde nicht genutzt und medienwirksam auf diesen dringenden Mangel hingewiesen? Haben Sie einen Verweis auf entsprechende Aussagen? Geschrieben von Thomas Kuhn dass ein Metall, dessen Schmelztemperatur weit unter der eines entwickelten Zimmerbrandes liegt einerseits als nicht brennbar aufgeführt wird und an anderer Stelle im Baurecht ausdrücklich brennbaren Baustoffen gleich gesetzt wird, dann ist das ein Problem Ich verstehe den Satz nicht. Wo im Baurecht wird Aluminium einem brennbaren Baustoff gleich gesetzt? Gemäß DIN 4102-4:2016-05 ist Aluminium als Metall immer noch ohne Prüfung als nichtbrennbar eingestuft. Wo ist jetzt das Problem? Geschrieben von Thomas Kuhn weil nämlich nur noch eine Grundsatzprüfung der Konzepte und keine Prüfung der Ausführung mehr erforderlich ist Das ist schlicht und ergreifend falsch. Ich verweise auf § 81 MBO, der so oder in ähnlicher Form in allen Landesbauordnungen zu finden ist. Die rechtlichen Regelungen zur Prüfung der Ausführung sind vorhanden und eindeutig. Geschrieben von Thomas Kuhn Es herrscht kompletter Blindflug und auch eine Prüfung bei Bestandsbauten findet nur noch Punktuell und schon gar nicht flächenhaft statt. Auch das ist falsch. Ohne jetzt alle Bundesländer im Detail zu kennen, unterstelle ich, dass es überall eine rechtliche Grundlage zur Durchführung von Brandverhütungsschauen o.ä. gibt, die u.a. fordert, dass alle Hochhäuser in regelmäßigen Abständen durch, Bauaufsicht, Feuerwehr oder Brandschutzdienststellen kontrolliert werden. Das dabei in der Vergangenheit der Fokus nicht auf der Fassade lag, möchte ich nicht ausschließen. Aber die Presse der letzten Monate lässt vermuten, dass man die Brisanz und Notwendigkeit überall erkannt hat. | ||||
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