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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gefährliches Überholen von Verbänden(?) | 55 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 836239 | ||
Datum | 28.12.2017 16:59 MSG-Nr: [ 836239 ] | 5270 x gelesen | ||
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was aber dem Grundsatz widerspricht, dass ein geschlossener Verband nicht zu unterbrechen ist?!Es ist richtig, dieser Grundsatz steht, die Frage ist nur, was genau der Gesetzgeber damit ausdrücken wollte. Schaun wir doch mal beim OLG Hamm, 6 U 331/90: Das Merkmal der Geschlossenheit eines Verbandes wird nicht dadurch aufgehoben, daß in die Zwischenräume zwei oder mehrere Zivilfahrzeuge sich eingeordnet haben. Das heisst, sowohl das Überholen von Verbandfahrzeugen als auch das Einscheren in einen Verband ist zulässig. Du darfst ihn halt nicht unterbrechen - und hier führe ich das Beispiel mit der roten Ampel oder dem Stopschild an, an der dann das Zivilfahrzeug im Verband anhält / anhalten muss. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [28.12.17 17:00] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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