Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | UVV, DIN, vfdb-RL und Gefährdungsbeurteilung bzw auch Herstellerangabe | 13 Beiträge |
Autor | Mark8us 8D., Neustadt Holstein / Schleswig Holstein | 836907 |
Datum | 25.01.2018 13:51 MSG-Nr: [ 836907 ] | 2036 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Moin
Die Reihenfolge sehe ich so.
Die DIN beschreibt die Eigenschaften und Rahmen, z.B. des Gerätes. Der Einsatz erfolgt zuerst mal im Rahmen der UVV (abgesehen von Menschenrettung). Die AGBF gibt Empfehlungen oder erlässt Richtlinien. Der Hersteller legt im Rahmen Vorgenannter die Bedingungen für den Einsatz in Hinblick auf Herstellerverantwortung Garantie und Lebensdauer fest. Die Gefährdungsbeurteilung dient zur Absicherung der Verantwortlichen sollte es zu einer Benutzung des Gerätes kommen die aus dem vordefinierten Rahmen fällt.
Eine Reihenfolge der Wertigkeit, sofern man das so nennen sollte würde ich wie oben aufzählen.
Jedoch liegt es meistens im Auge des Betrachters.
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| 25.01.2018 12:42 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 25.01.2018 13:51 |
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Mark7us 7D., Neustadt Holstein |
| 25.01.2018 14:57 |
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Udo 7B., Schiltach | |