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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV, DIN, vfdb-RL und Gefährdungsbeurteilung bzw auch Herstellerangabe13 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW836915
Datum25.01.2018 16:02      MSG-Nr: [ 836915 ]1546 x gelesen

Geschrieben von Sascha E.n der DIN sind Angaben zu verschiedenen Merkmalen und auch zum "bestimmungsgemäßen Gebrauch". Unteranderem ist dort z.B. eine Angabe zu irgendwelchen Maximal- und Minimalwerten. Jetzt sagen wir z.B. dort steht: Leitern dürfen nur bei Temperaturen > -20°C eingesetzt werden.

Wenn ich die Leiter nun einsetzen will, kann/muss/sollte ich mich noch über die Handhabung schlau machen. Dazu muss ich zunächst auf jeden Fall die Bedienungsanleitung der Leiter lesen. Der Inverkehrbringer hat ja die Verpflichtung dazu eine zu erstellen. Dieser sagt dann, wie die Leiter eingesetzt werden soll. Zum Beispiel sagt er, dass die Leiter nicht bestiegen werden Darf, wenn sie nahezu senkrecht gegen etwas gelehnt ist. Und er sagt auch, dass seine Leiter nur bei Temperaturen > -10°C eingesetzt werden darf.

Als ordentlicher Mensch schaue ich natürlich auch, welche weiteren Dokumente und hinweise für mich wichtig sind.
Die UVV sagt, dass Leitern nicht bei Temperaturen < 4°C bestiegen werden sollen, weil es glatt sein könnte.

Ich mache für mich eine Gefährdungsbeurteilung und sage, dass ich die Leiter auch bei Temperaturen > -22°C einsetze, weil es gerade kalt ist, aber ich nun da hochsteigen muss.


Und schon bist du in einem Feld, wo du nicht weißt, ob deine Gefährdungsbeurteilung unsinnig, gefährlich oder einfach nur sinnlose Freizeitgestaltung ist. Bleiben wir bei der Leiter und Temperatur. Metalle haben in der Regel kritische untere Temperaturen, kann man gerne in der Druckbehälterverordnung nachlesen, und es könnte durchaus ein Hersteller einer Leiter der Marke Superleicht darauf kommen, das bei - 22°C für die angegebene maximale Belastung die Grenze erreicht wird, z. B. 300 kg. Kenne ich diese Einschränkung und muss jetzt bei -30°C auf die Leiter, kann ich das machen, wenn ich eben nicht die beiden XXL-FA auf die Leiter schicke, sondern den Kollegen Extraklein und Kameradin Winzig.
Das bedeutet einfache absolute Regeln können mir die Arbeit erschweren. Kennt man aber die Zusammenhänge dann kann man von den Regeln abweichen. Ich kenne einen FA der mal auf eine 6-teilige Schiebeleiter geklettert ist um einen Menschen aus einer GEfahrensitutation zu retten. Warum hat er es gemacht? Weil es keine Alternative gab.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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