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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaUVV, DIN, vfdb-RL und Gefährdungsbeurteilung bzw auch Herstellerangabe13 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW836920
Datum25.01.2018 17:49      MSG-Nr: [ 836920 ]1680 x gelesen

Geschrieben von Udo B.Die UVV, als autonomes Satzungsrecht der Unfallversicherer haben dabei "Verordnungsrang", Normen sind verbindlich anzuwenden, wenn diese Bestandteil eines Rechtsbildungsprozesses sind, also z.B. explizit im Rechtswerk erwähnt wurden.

Jetzt kommt die Gefährdungsbeurteilung ins Spiel - und die FwDVen, die für ihren jeweiligen Geltungsbereich den Status der Gefährdungsbeurteilung haben.

Die (individuelle) Gefährdungsbeurteilung muss sich an dem (anerkannten) Stand der Technik, bzw. den (anerkannten) Regeln der Technik (steht ÜBER den Normen!) und der Unfallverhütung orientieren. Hilfe bieten dabei die Regeln und Grundsätze der Unfallversicherer, bei Einhaltung dieser besteht die "Vermutungswirkung".

Und an der Stelle kommen jetzt auch die Empfehlungen von Verbänden, die Normen (DIN, VDE, VDI u.a.) und die Herstellervorgaben ins Spiel.


Tja. Und das wird dann ganz schnell beliebig kompliziert...

Vgl. Herstellervorgaben zur Wartung von Atemschutzgeräten in Deutschland bzw. Österreich (wir hatten das Thema vor Jahren schon mal, m.W. in Österreich längere Austauschfristen als bei uns, bei gleicher Firma, gleichem Einsatzzweck, gleichen Gefahren, in beiden Fällen offensichtlich jeweils "abgesegnet").
Thema Druckminderer: in D alle 6 Jahre, in A m.W. alle 8 oder 10? (Wer hat da aktuelle Angaben?)
Da geht es dann auch um richtig Geld, das man sparen kann...

Oder in Deutschland:
Wartungsvorgaben für Masken (Atemanschlüsse)
vfdb RL 08/04 (Stand 2011): halbjährlich (Bei luftdicht verpackten Atemanschlüssen, die keinen erhöhten klimatischen und
mechanischen Belastungen (z.B. Mitführen auf Fahrzeugen) ausgesetzt sind, kann diese Frist
auf 2 Jahre verlängert werden. https://www.vfdb.de/fileadmin/download/vfdb_0804_entwurf.pdf
DGUV Information 205-013 (früher BGI/GUV-I 8674) (Stand 2008) dito
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8674.pdf

Dazu RLP mit einer eigenen Mustergefährdungsbeurteilung, die dann doch wieder 2 Jahre auf Fahrzeugen vorsieht: https://bks-portal.rlp.de/sites/default/files/og-group/10681/dokumente/Muster%20Gef%C3%A4hrdungsberuteilung%20VM_0.docx, die an einigen Stellen natürlich nachvollziehbar ist ... (für diesen Anwendungsfall)

Da stelle ich mir dann natürlich die Frage, warum man das vorher durch die vfdb bzw. die DGUV nicht gleich allgemein zulässt, wenn das kein Problem sein sollte...

Hat jemand Erfahrungen damit, problemlos - oder gab es Probleme, wenn ja, wo... (z.B. Ventile, ggf. Verformung Maskenkörper bei längerer Lagerung unter Sonneneinstrahlung)

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 25.01.2018 12:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 25.01.2018 13:51 Mark7us 7D., Neustadt Holstein
 25.01.2018 14:57 Udo 7B., Schiltach
 25.01.2018 15:09 Mark7us 7D., Neustadt Holstein
 25.01.2018 17:49 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.01.2018 13:51 Udo 7B., Schiltach
 25.01.2018 15:48 Sasc7ha 7E., Baiersbronn
 25.01.2018 16:02 Thom7as 7E., Nettetal
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 26.01.2018 10:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 26.01.2018 11:24 Ulri7ch 7V., Berlin

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