Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | UVV, DIN, vfdb-RL und Gefährdungsbeurteilung bzw auch Herstellerangabe | 13 Beiträge |
Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 836927 |
Datum | 26.01.2018 09:54 MSG-Nr: [ 836927 ] | 1137 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo !
Geschrieben von Oliver S.Veröffentlichungen der DGUV gelten formal (!!!) nur für die Versicherten der entsprechenden Unfallversicherungen.
Geschrieben von Oliver S.Das sind Berufsfeuerwehrleute in der Regel nicht,
Aber die Vorgaben gelten für die vielen freiwilligen Feuerwehren, seit da Versicherte steht. Und genau dort ist in meinen Augen ein Knackpunkt. Denn die Standard - FF einer Standard Kommune mit vielleicht 10 tEW wird hierdurch vor Probleme gestellt. Wer in diesem System soll denn eine gute Gefährdungsbeurteilung machen und verantworten. Sicher wird es dies in einzelnen Fällen geben, aber in der Fläche und Masse ist dies in meinen Augen zu bezweifeln. Hier wird durch die Tendenz hin zu individuellen Lösungen (die ich beispielsweise im betrieblichen Bereich großer Firmen - mit extra vorgehaltenen Sicherheitsabteilungen - durchaus sinnvoll finde) von "kleinen Organisationen" (FF) zu viel erwartet und die Handlungssicherheit erschwert.
Viele Grüße
Björn
Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt !
alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung !
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