Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung #
| 68 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 836968 |
Datum | 27.01.2018 17:31 MSG-Nr: [ 836968 ] | 7095 x gelesen |
Ich suche noch das Problem...
Die Leitstelle ist ein Dienstleister, der Kommunikation und Disposition in Eurem Auftrag übernimmt.
"Fällt die Leitstelle aus", kümmere ich mich selbst darum.
Die Feuerwehr ist Pflichtaufgabe der Kommune, also ist auch dort der Kern aller Aufgaben.
-> Gerätehaus besetzen, ggf. noch ein Fahrzeug/Funkgerät vor das Rathaus, denn dort laufen die Bürger auf, die Lösungen brauchen.
4m-Ausweich-Kanal schalten oder 2m-Kanäle nutzen.
Einsätze dokumentieren, von Alarmierung bis Abschluss.
Bei Wiedererreichbarkeit der Leitstelle: Gesammelte schriftliche Rückmeldung
Wenn eine Leitstelle per 4m-FMS nicht erreichbar ist bzw. nicht reagiert, dann fällt mir noch der manuelle Funkspruch ein (bis hin zu "Blitz").
Telefon, email, Fax. Oder hat Eure Leitstelle das nicht?
Alternative Alarmierungswege für das eigene Personal habt Ihr ja gefunden.
Ansonsten habt Ihr hoffentlich noch eine gute alte Sirene und einen Druckknopfmelder, der auch innen im Gerätehaus sein kann.
Ansonsten ist es noch Aufgabe Eurer Wehrleitung, die Ereignisse zu dokumentieren und die Leitstelle zur Stellungsnahme aufzufordern.
Aus den Ergebnissen folgt dann eine Handlungsanweisung für die Zukunft.
Versichert ist jede Tätigkeut für die Feuerwehr, auch die Arbeit des Gerätewartes. Der wird auch nicht von der Leitstelle zum Schläuche waschen alarmiert.
Das Nutzen von Sonder- und Wegerechten regelt sich nach §35 und §38 StVO. Wie bereits festgestellt, steht da "die Feuerwehr" und nicht "die Leitstelle".
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|