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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n L8., Pirna / | 836971 | ||
Datum | 27.01.2018 18:16 MSG-Nr: [ 836971 ] | 6361 x gelesen | ||
In unserem Landkreis (Sächische Schweitz Osterzgebirge) haben wir ein Konzept der Ortsfesten Befehlsstelle, da der komplette Landkreis über die Leitstelle Dresden verläuft. Solbalt das Einsatzaufkommen zu hoch ist wird diese Arlamiert (sowie alle Wehren der jeweiliegn Ortsf. BSt.) und durch geschulte Führungskräfte besezt. Alle Anfrufe werden weiterhin von der Leitstelle angenommen und dann an die Ortfeste BSt weitergeleitet. Dort werden die Einsätze Priorisiert und entsprechende Fahrzeuge disponiert. Alle Einheiten befinden sich nicht mehr in der Leitstellenrufgruppe sondern in der Rufgruppe der jeweiligen Befehlsstelle. So wird genau sowas verhindert. Dieses Konzept funktioniert nicht nur bei Sturm (wie Frederike) sondern auch bei Bombendunden etc. Benötigt wird neben dem Personal auch entsprechende Funktechnik, Räume und Führungstafeln. Ich verweise hier mal auf einen Beitrag des MDR in einer Ortsf. BSt. unseres LK. Um wieder zurück zum Sonder und Wegerecht zu kommen, wie schon von anderen Geschrieben ist es leztlich gibt die StVO nicht vor das die Leitstelle die freigabe geben muss. Die benutzung muss einfach nach den Vorgaben der StVO §35/§38 begründbar sein. Ich hoffe ich konnte einen kurzen einblick in unsere Arbeitsweise geben. | ||||
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