Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8M., Dresden / Sachsen | 836984 |
Datum | 27.01.2018 20:44 MSG-Nr: [ 836984 ] | 6235 x gelesen |
Geschrieben von Carsten S.
Und selbst wenn: Gibt es in Sachsen keine Rückfallebene, die einspringt, wenn ein3 Leitstelle tatsächlich ausfällt oder überlastet ist?
Doch die gibts, sogar 5-fach: Nämlich in Form der Leitstellen in Chemnitz, Zwickau, Dresden und Hoyerswerda. Diese werden durch die jeweils ansässigen Bfen betrieben und können im Bedarfsfall die komplette Aufgabenpalette einer der anderen LSen übernehmen. Außerdem steht noch für den absoluten Supermegahyper-GAU eine voll funktionsfähige Lehrleitstelle in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen in Nardt/Elsterheide zur Verfügung, die Dies ebendfalls kann.
Einfache Überlastungen werden, wie an jenem verhängnisvollen Abend *gg*, durch die Abordnung der Einsatzorganisation an die jeweils zuständige ortsfeste Befehlsstelle in der Gemeinde, abgebaut.
Soweit ich mich erinnere nutzen manche Gemeinden hierzu auch Ihre ELW2 als Befehlsstelle. In wieweit das gesetzlich geregelt ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Dafür müsste ich zu tief in verstaubten Ordnern kramen =)
LG Chris
Ostern zu feiern und Lamm zu essen ist so,
als feierte die Feuerwehr ihr Bestehen damit,
dass sie ein Haus abbrennt,
oder die Wasserwacht, indem sie ein Schiff versenkt.
- frei nach Sathya Sai Baba
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