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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 836986 | ||
Datum | 27.01.2018 22:03 MSG-Nr: [ 836986 ] | 6272 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias S. War das Ausrücken und benutzen der Sonderrechte rechtlich und Versicherungstechnisch okay ? Was denkt ihr ? Das ist rechtlich unproblematisch, sowohl straßenverkehrsrechtlich als auch hinsichtlich der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Erreichbarkeit durch die Leitstelle, wenn die wieder durchkommt + Besetzung des Gerätehauses (kann ja auch mal zum Wohnungsbrand kommen) wäre perfekt. Hinsichtlich des genannten Stichwortes "unterlassene Hilfeleistung" - da in vielen Fällen Garantenstellung vorliegen dürfte, eher keine unterlassene Hilfeleistung, sondern ein unechtes Unterlassungsdelikt (Totschlag durch Unterlassen, Vorsätzliche Sachbeschädigung durch Unterlassen). | ||||
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