Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ausrücken ohne Alarmierung | 68 Beiträge |
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 837097 |
Datum | 01.02.2018 08:24 MSG-Nr: [ 837097 ] | 3087 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Hallo Sebastian,
die Ortf. BSt. sind nicht an kommunale Grenzen gebunden. Hier in Ostsachsen haben sich mehrere Gemeinden zusammengeschlossen um eine Befehlsstelle zu besetzen und zu betreiben. Bei größeren Kommunen/Städten betreiben diese jedoch allein eine Befehlsstelle.
Unsere Befehlstelle, welche zu den kleineren zählt, ist in der Stadt Pulsnitz angesiedelt. Diese führt dann im Einsatzfall die Stadt Pulsnitz incl. ihrer 2 Ortsteile, die Gemeinden Ohorn und Steina, sowie die Gemeinde Haselbachtal mit ihren 6 Ortsteilen. Insgesamt also 11 Ortswehren mit 25 Fahrzeugen. Das zu bearbeitende Einsatzgebiet erstreckt sich dabei auf eine Fläche von knapp 90 km² mit 16000 EW.
VG Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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