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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 837163 | ||
Datum | 04.02.2018 12:23 MSG-Nr: [ 837163 ] | 5473 x gelesen | ||
Geschrieben von Neumann T. Die Grundfrage wäre, welche 'Stellenbeschreibung' hat der 'Einsatzleiter'? Übernahme der Einsatzleitung bei mehr als einem eingesetzen Löschzug Geschrieben von Neumann T. Wo ist festgelegt, dass er bei so einer Alarmierung mit ausrücken muss? Oder 'Kann' oder 'soll' er? In der AAO. Die Alarmierung ist ein Einsatzbefehl ohne Ermessensspielraum. Es ist eben die Frage: Ist es eine Straftat oder nicht? | ||||
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