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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 837180 | ||
Datum | 04.02.2018 15:10 MSG-Nr: [ 837180 ] | 4706 x gelesen | ||
Nachdem strafrechtlich eher nichts zu befürchten ist, darf man das Disziplinarrechtliche nicht aus dem Auge verlieren. Ein hauptamtlicher Mitarbeiter verweigert die Arbeitsleistung. Und das kann ihn den Job kosten. Einsatzleiter war er hoffentlich die längste Zeit, denn die negative Vorbildwirkung ist in meinen Augen verheerend. Wenn ihm schon zu kalt ist, dann braucht er einfach eine bessere und nicht angreifbare Ausrede. Selbst das Nichthören des Melders ist arbeitsrechtlich unkritischer als die Begründung "zu kalt". | ||||
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