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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 837187 | ||
Datum | 04.02.2018 16:43 MSG-Nr: [ 837187 ] | 4510 x gelesen | ||
Also Wikipedia sieht das für Bayern (und die haben Coburg vor ca. 100 Jahren dazugekauft) so: Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- In Bayern ist der Kreisbrandmeister (in kreisfreien und Großen Kreisstädten Stadtbrandmeister, kurz SBM, genannt) für ein bestimmtes Gebiet eines Inspektionsbereiches innerhalb eines Kreises oder für ein bestimmtes Fachgebiet (zum Beispiel ABC-Schutz) zuständig. Er untersteht innerhalb der Kreisbrandinspektion[4] dem jeweiligen Kreisbrandinspektor und ist unterste besondere Führungskraft. In der Regel sind Kreisbrandmeister zugleich Leiter einer Feuerwehr. Der Kreisbrandrat leitet die sogenannte Kreisbrandinspektion beim Landratsamt.[5] Alle Funktionen werden ehrenamtlich ausgeübt, allerdings kann eine entsprechende Aufwandsentschädigung durch den Landkreis erfolgen. Es gibt in Bayern auf feuerwehrtechnischer Seite keine übergeordneten Dienststellen oberhalb der Kreisebene. Nur politisch-administrativ erfolgt eine entsprechende Anbindung an die jeweilige Regierung.[6]null | ||||
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