Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Elektro-Hochleistungslüfter - neue Erfahrungen | 22 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 837191 |
Datum | 04.02.2018 17:11 MSG-Nr: [ 837191 ] | 2983 x gelesen |
Infos: | 20.04.18 Baureihe BatFan mit Akkuantrieb 04.02.18 FW-Forum: Lüfter mit Akkuantrieb 04.02.18 Buchtipp: Taktische Ventilation 04.02.18 Buchtipp: Quickcheck Taktische Ventilation
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Hallo Sebastian!
Meiner Meinung nach bleibt in nächster Zeit ein Lüfter mit Verbrennungsmotor das Mittel der Wahl für einen Erstangriff. Die hier produzierten Abgase bzw. Co-Werte kann man da erstmal vernachlässigen, da man weitaus andere Probleme in dieser Phase hat.
Ich würde für ein Erstangriffsfahrzeug folgenden Lüfter empfehlen: MT236 Easy Pow`Air
Bei diesem Modell profitiert man von der flexiblen Aufstellmöglichkeit sowie von der vorgegebenen Betriebsstellung. Weiterhin kann man auch eine Wassernebeldüse mit anbauen und ein entsprechenden Bügel für die Belüftung von Kellerabgängen.
Somit ist dieser Lüfter in meinen Augen ein Multitalent.
Ich habe diesen Lüfter in meinem Stadtteil auf dem Erstangriffsfahrzueg für die Brandbekämpfung und er hat sich echt bewährt.
Einen kabelgebundenen Elektrolüfter haben wir auf der Drehleiter verlastet. dieser kommt somit zeitnah mit an die Einsatzstelle und ist für Querbelüftungen über die Drehleiter geeignet.
Des Weiteren haben wir allerdings auf dem genannten Erstangreifer einen weiteren Lüfter verlastet. Hierbei handelt es sich um BatFan45. Dieser hat sich ebenfalls bewährt indem wir diesen bei Langen Fluren als Unterstützungslüfter angewendet haben. Der Lüfter hat eine Akkuleistung von 45 Minuten. bis dahin muisst Du dann Strom hingelegt haben um diesen weiter zu betreiben (nach 45 Minuten sollte auch die Chaosphase vorbei sein und ein Trupp zur Verfügung stehen, der eine Leitung legen kann. Zusätzlich ist noch ein PRCD verlastet um ggf. den Strom aus dem Objekt zu nutzen sofern die 100m überschritten werden.
MKG Christian
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Es handelt sich um meine persönliche Meinung...
http://www.feuerwehr-maintal.de
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
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