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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlassene Hilfeleistung des Einsatzleiters? | 40 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 837219 | ||
Datum | 05.02.2018 16:12 MSG-Nr: [ 837219 ] | 3249 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas H. Als EvD wird er für das Leiten der Einsätze bezahlt und dann ist es einfach nur Arbeitsverweigerung. Jetzt mal provokativ: steht irgendwo, das er dafür vor Ort sein muss, oder soll er nur Informiert werden? Wie lang war die Anfahrt und wie Lang brannte das Feuer? Gab es eine Kontaktaufnahme zwischen Ihm und der Einsatzstelle? Ist das ein bekanntes/ übliches Feuer? Wer hatte die tatsächliche Einsatzleitung vor Ort übernommen oder war diese in diesem Fall schlichtweg absehbar überflüssig? (ein beispielsweise abrückendes Fahrzeug braucht keine Führung mehr) Wann hat das Telefonat genau stattgefunden? Hatte er nach dem mutmaßlich verschlafenen Melder überhaupt eine Chance vor dem Abrücken anzukommen? Hatte er vorher Einsätze? Viele Fragen, die die Bewertung völlig ins Gegenteil verkehren können. Wenn ich noch eine halbe Stunde Nachdenke, fallen mir noch etliche weitere ein. Hier wird auch sehr viel über Führungsdienstgrade diskutiert, die sich extrem Wichtig nehmen. | ||||
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