alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMuss ich um Entpflichtung bitten?4 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 837969
Datum01.03.2018 20:03      MSG-Nr: [ 837969 ]2471 x gelesen

Hallo!

Für den Austritt aus einer Feuerwehr bzw. eine Entpflichtung gibt es eine Art Formblatt bei der Verwaltung. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde ein wenig anders formuliert sein.

Der Text des Formblattes bei und lautet ungefähr so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich (Name, Vorname) erkläre hiermit meinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr (Name der Feuerwehreinheit) zum (Datum) und bitte mich von meinen Pflichten als Feuerwehrangehöriger zu entbinden.
Ich bin seit (Datum) Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr.

Als Gründe meines Austritts führe ich an: (Gründe)


Das gibt man dem Wehrführer und der setzt sein Ok darunter und leitet es weiter. Dann kommt irgendwann Post von der Verwaltung und die Sache ist erledigt und sauber abgeschlossen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 01.03.2018 17:51 Jea 7S., Kindsbach
 01.03.2018 18:06 Oliv7er 7S., Neidenbach
 01.03.2018 18:20 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.03.2018 20:03 Jako7b T7., Bischheim

3.419


Muss ich um Entpflichtung bitten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt