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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Muss ich um Entpflichtung bitten? | 4 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 837969 | ||
Datum | 01.03.2018 20:03 MSG-Nr: [ 837969 ] | 2471 x gelesen | ||
Hallo! Für den Austritt aus einer Feuerwehr bzw. eine Entpflichtung gibt es eine Art Formblatt bei der Verwaltung. Das kann von Gemeinde zu Gemeinde ein wenig anders formuliert sein. Der Text des Formblattes bei und lautet ungefähr so: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich (Name, Vorname) erkläre hiermit meinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr (Name der Feuerwehreinheit) zum (Datum) und bitte mich von meinen Pflichten als Feuerwehrangehöriger zu entbinden. Ich bin seit (Datum) Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr. Als Gründe meines Austritts führe ich an: (Gründe) Das gibt man dem Wehrführer und der setzt sein Ok darunter und leitet es weiter. Dann kommt irgendwann Post von der Verwaltung und die Sache ist erledigt und sauber abgeschlossen. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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