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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vergünstigungen für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige seitens der Gemeinde? | 27 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 838133 | ||
Datum | 08.03.2018 14:46 MSG-Nr: [ 838133 ] | 4405 x gelesen | ||
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Hallo Jürgen! Dazu kann ich nur sagen, dass Vergünstigungen der Gemeinde nur schwer umzusetzen sind. Daran Schuld ist in der Regel der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz im öffentlichen Recht. Mit welcher Rechtsgrundlage sollte eine Gemeinde z.B. einem ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen einen Teil der Grundsteuer erlassen oder ihn kostenlos ins Schwimmbad lassen? Das ist ein sehr schwieriges Thema und die Komplexität steigt mit der Größe der Gemeinde exponentiell. Wir haben bei uns ein Bonus-System angelehnt an FF Wetter/Ruhr eingeführt. Das ist in der Regel eine bessere Lösung als andere Bürger schlechter zu stellen oder die Feuerwehrleute besser (und das meine ich nicht moralisch sondern rein rechtlich). Es wäre an der Zeit da mal eine rechts-sichere Lösung anzustreben. Gruß Oliver +++ Melden macht frei und belastet andere! +++ | ||||
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