Will man den stark vereinfachten (aber falschen) Gleichheitsgrundsatz unbedingt zwischen der Sportförderung und dem Brandschutz anwenden, dürften da vermutlich die wenigsten Feuerwehren ein Problem mit haben. Einfach mal schauen, was die Kommune für Bau (gerade seit deutsche Kinder auf Naturrasen keinen Ball mehr treffen, und nur noch Kunstrasen gewollt ist) und Unterhalt der Sportstätten leistet, und am gleichen Ort die gleiche Summe für die Feuerwehr fordern. Dann werden manche Fahrzeugbauer neue Hallen brauchen ;-)
So einfach ist es aber nicht, und diese Ausgangsfrage, ob andere Vereine und oder auch HiOrgs neidisch auf Vergünstigungen für die Feuerwehr sind, ist eine rein politische, keine rechtliche. Es geht nicht darum ob man alles als Ehrenamt zählt, oder ob es Jugend fördert, Menschen hilft... Es geht darum, dass die Rechtsgrundlagen unterschiedlich sind. Und um zig kleine, aber gemeinsam wirkende Unterschiede in der Folge. Wenn z.B. schon das Bundesarbeitsgericht sagt, die Mitgliedschaft in der Feuerwehr ist ein besonderes betriebliches Interesse der Kommune was einen Ausschluss aus einer Sozialauswahl bei Kündigungen rechtfertigt, kann doch eigentlich keiner mehr Angst haben, den Feuerwehrleuten x% Rabatt auf den Schwimmbadeintritt zu geben, nur weil dann andere Vereine meinen sie wären gleichzubehandeln?
Ich würde sogar mal noch weiter gehen, dass man bei "Vergünstigungen" wie Grundsteuer, Kindergartenplätze, Bauland... keine Hemmungen zu haben bräuchte, geringfügige rechtliche Änderungen vorausgesetzt, Feuerwehrangehörige hier zu bevorzugen. Bauland wurde in vielen Orten z.B. schon lange Zeit bevorzugt an Einheimische vergeben (sog. "Einheimischenmodell"), und natürlich fühlten sich dann umgehend diverse andere diskriminiert, und klagten bis zum EuGH. Der sagte dann, ja das ist Diskriminierung, aber nur weil andere Gruppen von vornherein ausgeschlossen wurden, und das geht so nicht. Würde man aber einen objektiven Punktekatalog haben, nach dem bestimmte Bevölkerungsgruppen wegen bestimmten Umständen mit einer Punktzahl X belegt werden, und die Bauplatzvergabe zwischen verschiedenen Interessenten erfolgt dann nach der Punktzahl, ist das kein Problem, keine Diskriminierung. Und das dürfen auch soziale Aspekte sein, und mittlerweile gibt es auch schon einige Orte da gibt es dann in solchen Wertungskriterien auch Punkte für X Jahre Feuerwehrangehörigkeit.
Andere Orte haben dann aber lieber die Hosen voll, es könnte sich ja immer noch einer diskriminiert fühlen, wenn man solche Kriterien festlegt, und alleine aus dieser Angst heraus verzichtet man dann darauf. Völlig falsch verstandene Gleichbehandlung eben.
Und das ist bei der Frage, ob/welche Vergünstigungen man seinen Feuerwehrangehörigen sonst so gewähren könnte, oft genau der gleiche Fehler. Nicht überlegen, wer dann später alles neidisch oder pseudodiskriminiert rumheulen könnte, sondern zuerst überlegen, was sind die Besonderheiten zwischen den von den Feuerwehrangehörigen ausgeführten kommunalen Aufgaben und wo sind Unterschiede zu anderen Gruppierungen?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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