In RLP würde ich es durchaus als weit verbreitet bezeichnen, Feuerwehrgerätehäuser und Dorfgemeinschaftshäuser (DGH) in Kombination zu errichten. Vorteil ist auch hier, dass beides bezuschusst wird, und man, wenn man bestimmte Räumlichkeiten mal für beide Nutzungszwecke vorsieht, am Ende unterm Strich (politisch betrachtet) spart.
Das sind i.d.R. kleinere Orte, max. 1 TSF(-W), wobei wir ein solches Gebäude auch haben mit 3 Stellplätzen der FW. Aber auch da ist die Parkplatzsituation drumherum weniger prekär, wenn Feierlichkeiten im DGH sind, da die Parkflächen deutlich abgetrennt sind (getrennte Zufahrten und Absperrung zwischen den Parkflächen). Und Schulungstermine/Feuerwehrfeiern auf die Belegung des DGH abzustimmen ist auch relativ einfach möglich.
Bei größeren Wehren denke ich, sind separate Schulungsräume, Sanitäreinrichtungen o.ä. dann aber doch die bessere Wahl, weil sich die direkte Verbindung mit dem DGH dann irgendwann doch als spürbarer Nachteil darstellen wird.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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