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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht? | 8 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 838659 | ||
Datum | 30.03.2018 22:17 MSG-Nr: [ 838659 ] | 1726 x gelesen | ||
Ja, ist es nach Brandschutzgesetz SH: "§ 5 Arten der Feuerwehren [...] (3) Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können nebeneinander aufgestellt werden." und "§ 16 Pflichtfeuerwehr (1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden. [...]" | ||||
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