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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWarum einfach, wenn's auch kompliziert geht?8 Beiträge
AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein838659
Datum30.03.2018 22:17      MSG-Nr: [ 838659 ]1726 x gelesen

Ja, ist es nach Brandschutzgesetz SH:

"§ 5
Arten der Feuerwehren
[...]
(3) Berufsfeuerwehren, freiwillige Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren können nebeneinander aufgestellt werden."

und

"§ 16
Pflichtfeuerwehr

(1) Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn der abwehrende Brandschutz und die Technische Hilfe aufgrund fehlender freiwillig dienstleistender Personen nicht ausreichend erfüllt werden können. Ist eine freiwillige Feuerwehr vorhanden, kann diese durch eine Pflichtfeuerwehr verstärkt werden.
[...]"

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 29.03.2018 11:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.03.2018 13:12 Lars7 B.7, Zwinge
 30.03.2018 22:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.03.2018 13:32 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 29.03.2018 13:35 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.03.2018 21:03 Volk7er 7C., Garbsen
 30.03.2018 22:17 Kevi7n M7., Kronshagen

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