Personalgewinnungszuschläge sehen die jeweiligen Besoldungsgesetze vor, in dem Fall § 54 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Im kommunalen Bereich kommt sowas bislang doch eher selten vor, aber manche haben schon immer damit gerechnet, dass dieses Instrument als Ablösesumme zwischen den Kommunen an Bedeutung gewinnt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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