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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaPersonalgewinnungszuschlag?7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP838873
Datum12.04.2018 15:27      MSG-Nr: [ 838873 ]1835 x gelesen
Infos:
  • 12.04.18 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG) Vom 20. Dezember 2016 -> §54 Personalgewinnungszuschlag

  • Personalgewinnungszuschläge sehen die jeweiligen Besoldungsgesetze vor, in dem Fall § 54 des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes. Im kommunalen Bereich kommt sowas bislang doch eher selten vor, aber manche haben schon immer damit gerechnet, dass dieses Instrument als Ablösesumme zwischen den Kommunen an Bedeutung gewinnt.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     12.04.2018 14:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.04.2018 15:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.04.2018 15:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.04.2018 15:44 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     12.04.2018 17:55 Alex7and7er 7H., Neuburg
     12.04.2018 20:05 Bern7d O7., Filderstadt
     12.04.2018 20:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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