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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 839113 | ||
Datum | 24.04.2018 08:11 MSG-Nr: [ 839113 ] | 4119 x gelesen | ||
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Moin, ich vermute, dass die Beweggründe vieler Gemeinden da sicherlich anders gelagert sind. So liest und hört man doch immer häufiger, dass Kommunen keine Wehrleiter mehr finden, die diesen Job Ehrenamtlich durchführen wollen. Und dann stehst du als Gemeinde vor der Aufgabe eine entsprechende Lösung zu finden. Und wenn ich es richtig überschaue, geht der Trend hier ganz klar Richtung B IV - er Stellen. Das Gesamtspektrum der Aufgaben ist der B IV Ausbildung nun auf den Leib geschneidert. Ein weitere Frage stellt sich ja, wenn man einen Ehrenamtlichen Wehrführer einstellt... wie geht man mit ihm um, wenn er abgewählt wird? Den B IV Mann kann ich als Kommune weiterhin einsetzen (VB usw.) Gruß | ||||
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