Da kommen jetzt die landesspezifischen Gegebenheiten ins Spiel:
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Wie oft wird denn eine Kostensatzung geändert? Bei uns orientiert sich das auf LK- Ebene.
In RLP ändert sich die Rechtsgrundlage diesbezüglich öfter mal wg. Rechtssprechung, es laufen Wetten wie lange es noch bis zum nächsten Mal dauert... Aber aktuell: Jede Gemeinde muss ihren Gebührensätzen eine Kalkulation zugrunde legen, und dabei sind die Kostenentwicklung der letzten drei Jahre und die für die kommenden drei Jahre zu erwartende Kostenentwicklung zu berücksichtigen, Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind innerhalb angemessener Zeit auszugleichen. Steht so im Kommunalabgabengesetz, was ein Wehrleiter in der reinen Feuerwehrlehrgangsfolge niemals näher kennenlernen wird.
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Das ist im Besten Fall ein Bauingenieur mit der entsprechenden Fachrichtung Da der VB bis auf wenige Ausnahmen in RLP nicht Sache der Kommunen, sondern der Kreise ist, bringt mir diese Ausbildung in der hauptamtlichen Wehrleiterfunktion nicht sonderlich viel (im Einsatz natürlich, im Büro aber kaum).
Das wird man auch kaum ändern wollen, letztlich auch aus dem gleichen Hintergrundgedanken: Viele Kreisfeuerwehrinspekteure haben auch zunehmend Probleme, ehrenamtlich alles geregelt zu bekommen. Fürs Hauptamt braucht man aber noch etwas "Beschäftigung", also bietet sich der bei den Kreisverwaltungen angesiedelte VB an, und Bestrebungen der Kommunen zusätzlich Kreisaufgaben übernehmen zu wollen sind auch aus finanzieller Sicht i.d.R. eh nur sehr verhalten...
Geschrieben von Rainer Franz Josef K.Also kann ein Verwaltungsfachwirt als Brandschutzsachbearbeiter fungieren? Ich formuliere es mal so: Je besser man den Verwaltungsfachwirt (oder vergleichbare Ausbildung) mit (früheren) Wehrleiteraufgaben auslastet, desto mehr wird das Ehrenamt entlastet - und desto uninteressanter ist es, Ehrenamtler, die ihre Funktion durch das Wahlverfahren eben oft auch wg. der zwischenmenschlichen Eignung erlangt haben, in irgendwelchen (Pseudo)Hauptamtlichen stellen zu packen.
Weiter oben wurde bei der Größenordnung einer Kommune, in der Hauptamt interessant sein sollte, bei 20.000 Ew angefangen. Da frage ich mich ernsthaft wie man den einigermaßen beschäftigen will, wenn er nicht verwaltungsrechtliches Grund- und tlw. eben auch Fachwissen mitbringt.
Ich kenne Kommunen, da läuft der Wehrleiter jeder ablaufenden G26.3 in seiner Exceltabelle hinterher, und macht sein Namenskürzel hinter jede entsprechende Arztrechnung. Ich kenne auch Kommunen, da laufen vernünftige Strukturen, entsprechende Softwarelösungen, jeder AGT bekommt automatisiert eine Erinnerungsmail vorher, der Leiter Atemschutz hält das nach, und der Brandschutzsachbearbeiter in der Verwaltung kann mit zwei Mausklicks die sachliche Richtigkeit des Arzthonorars feststellen. Und der Wehrleiter kann mit zwei Mausklicks seinen Personalstand einsetzbarer AGT kontrollieren. Solange es solche strukturellen/organisatorischen Unterschiede gibt, kann ich mich mit den Rufen nach mehr hauptamtlichen Wehrleitern noch nicht so richtig anfreunden.
Will man das aber, und auch in kleineren Kommunen hauptamtlich rumwehrleitern, dann muss der Kandidat auch viel mehr verwalten und entsprechend ausgebildet sein, weil, wie mein Namensvetter weiter oben schon schrieb, man ihn mit dem Einsatzgeschehen und den ureigenen Wehrleiteraufgaben eben einfach nicht unterhalten bekommt. Und ob ein reiner gD im feuerwehrtechnischen Dienst dort in jedem Fall glücklich wird, wage ich auch eher zu bezweifeln.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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