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Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBachelorarbeit; Zusammenarbeit Freiwilliger Feuerwehr und Stadtverwaltung verbessern5 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP839665
Datum25.05.2018 08:52      MSG-Nr: [ 839665 ]1781 x gelesen

Die Sachgebiete innerhalb der kommunalen Verwaltung sollten eigentlich anhand von Organisationsmodellen recht detailiert umschrieben sein, da würde ich mal bei der örtlichen Verwaltung nachhören ob man da anonymisiert z.B. an Unterlagen der entsprechenden Stellenbeschreibung drankommt. Wenn man das bei zwei, drei Kommunen macht, dürfte schon auffallen, dass das aktuell stark unterschiedlich gehandhabt wird, was an reinen Verwaltungsvorgängen im Rathaus, und was im Ehrenamt stattfindet.

Daneben könnten die Dozenten folgender Seminare der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz vielleicht als Informanten dienen, keine Ahnung ob es ähnliches in BW gibt:
Der Bürgermeister und seine Feuerwehr - Grundlagenseminar und Aufbauseminar (Beckmann = LFKS RLP, Dörsch = ex LFKS und erreichbar über LFV RLP)
und in Teilen evtl. auch: Mehr Menschen für die Feuerwehr Teil 1 - Verständnis innerhalb der Verwaltung (der Dozent ist hier erreichbar).

Gibt es bei dir in der Region Kommunen, bei denen der Umstieg von ehrenamtlichen zu hauptamtlichen Funktionen (z.B. Wehrleiter, Gerätewarte) geplant oder vollzogen wurde? Denn genau dort steht/stand man praktisch vor der Frage, welche einzelnen Verwaltungsabläufe überhaupt existieren, und welche davon aus welchen Gründen ehren- oder hauptamtlich bearbeitet werden sollen (siehe z.B. dieses Thema hier im Forum)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 25.05.2018 08:33 Sabr7ina7 R.7, Leinfelden-Echterdingen
 25.05.2018 08:50 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 25.05.2018 08:52 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 12.06.2018 21:05 Sabr7ina7 R.7, Leinfelden-Echterdingen
 25.05.2018 13:11 Ralf7 H.7, Drebkau
 04.06.2018 10:21 Sabr7ina7 R.7, Leinfelden-Echterdingen

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