Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Faltleitkegel mal wieder (war: Rollwagen im MTW/MZF) | 45 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839714 |
Datum | 26.05.2018 16:34 MSG-Nr: [ 839714 ] | 1497 x gelesen |
Geschrieben von Franz-Peter L.... was wiederum an der fehlenden BASt-Zulassung von Flatterband, Arbeitsleinen, Erdspießen, Faltsignalen, Winkerkellen, Schwenkfahnen und vor allem an der fehlenden BASt-Zulassung der Kameraden liegt.
Es mag am Umfang dieses Fadens von immerhin schon 32 Beiträgen liegen, dass der eine oder andere Aspekt der Diskussion schon wieder etwas in den Hintergrund getreten ist:
Geschrieben von Henning K.Die Gefahr geht nicht vom fehlenden Zertifikat aus, sondern von der geringeren Warnwirkung.
Die wie auch immer geartete Zertifizierung/Zulassung hilft ja bei Feuerwehrs im Wesentlichen dabei, Irrtümer bezüglich der Warnwirkung (und anderer Kriterien wie z.B. der passivne Sicherheit) zu vermeiden. Solche Irrtümer sind hier ja recht vehement vorgetragen worden.
Natürlich ist es auch denkbar, dass ein Leitkegel ohne BASt-Zulassung die Anforderungen der TL-Leitkegel erfüllt oder sogar übererfüllt. So wie auch eine Überjacke ohne CE-Kennzeichnung eine bessere Schutzwirkung haben kann als eine mit.
Bei den Faltleitkegeln ist das aber gerade nicht der Fall!
Geschrieben von Franz-Peter L.PS: Wäre mal interessant, mit welcher Häufigkeit und Erfahrung sich diejenigen, die hier rege diskutieren, zu Einsätzen auf der Autobahn bewegen ...
Ja, es ist bei solchen Fachdiskussionen immer interessant, zu mindestens einen groben Eindruck von der fachlichen Position des Gegenübers zu haben. Die meisten kennt man ja doch nicht persönlich.
Freundlicherweise hat der Webmeister jedem Diskussionsteilnehmer die Möglichkeit gegeben, entsprechende Informationen in sein Profil zu schreiben. Natürlich bleibt es dabei jedem selbst überlassen, in welcher Form er das tut oder nicht tut (oder die Felder für andere Formen der Selbstdarstellung nutzt). Zumal hier ja ausdrücklich keine Eingangsqualifikation für die Teilnahme an den Diskussionen gefordert wird!
Im Fall dieses Themas sehe ich aber keine überragend große Relevanz, wenn ich jetzt schreiben würde dass meine Feuerwehr 43 Kilometer Bundesautobahn, 38 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute Bundesstraßen und immerhin 13 Kilometer autobahnähnlich ausgebaute Kreisstraßen betreut und ich die Anzahl der Einsätze nicht näher beziffern kann, weil ich ja ohnehin meistens nicht dabei bin.
Denn die Wirksamkeit (im Sinne von Sichtbarkeit und Erkennbarkeit) einer Absicherung ist ohnehin vor allem aus der Sicht des herannahenden Autofahrers zu beurteilen und eben nicht aus der Sicht der Einsatzkräfte. (auch diese falsche Sichtweise ist ein häufiger Fehler in diesem Zusammenhang...)
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| 23.05.2018 15:02 |
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Tobi7 M.7, Zeilarn Rollwagen im MTW/MZF | |