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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Übernahme und Anerkennung der Ausbildung | 3 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 839742 | ||
| Datum | 27.05.2018 16:49 MSG-Nr: [ 839742 ] | 1258 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Hi, laut der neuesten VwV VwV-Feuerwehrausbildung Punkt 4.2 werden alle Feuerwehrausbildung aus anderen Bundesländer übernommen/anerkannt wenn sie gemäß der FwDV2 durchgeführt wurden. Gemäß der VwV-Feuerwehrbekleidung Anlage 2 wird man in BW Oberlöschmeister, wenn man mindestens 10 Jahre Löschmeister/-in oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge: - Ausbilder für Atemschutzgeräteträger - Ausbilder für Maschinisten - Ausbilder für Truppmannausbildung Teil 1 und Truppführer - Ausbilder für Sprechfunker - Ausbilder für Jugendgruppenleiter - Jugendfeuerwehrwart oder mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat VwV-Feuerwehrbekleidung Gruß Markus "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein | ||||
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