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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Unwetterlage im LK Birkenfeld/RLP; Gerätehaus Herrstein betroffen | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839782 | ||
Datum | 28.05.2018 18:10 MSG-Nr: [ 839782 ] | 1746 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. die Teilkasko? Für Schäden durch Unwetter (hier: Überschwemmung) ist die Kaskoversicherung zuständig. Dafür reicht schon eine Teilkasko. Aber: Geschrieben von Jürgen M. oder muss die Gemeinde bzw. deren Versicherung die Schäden am Auto regulieren. Ich gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern entsprechende Schadenersatzregelungen gibt. Dabei ist zu beachten, dass die Kaskoversicherung immer nur einen (vertraglich vereinbarten) Teil des Schadens übernimmt, während der Anspruch an die Gemeinde (egal oder versichert oder nicht) "echter" Schadenersatz ist. Wenn möglich (sprich: wenn ein entsprechender Anspruch besteht) sollte deswegen der Schaden über die Gemeinde abgewickelt werden. | ||||
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