Hallo,
bei unseren kommunalen Verträgen mit dem KSA (Kommunalem Schadensausgleich) ist es in Sachsen-Anhalt so geregelt, dass die Schäden, die z.B. an Kraftfahrzeugen während des Dienstes entstanden sind, über die "eigene Kasko etc." reguliert werden müssen, und der KSA dann "nur" die jeweilige Höhergruppierung in den Versicherungsklassen nach einem Hochrechnungsmodell ausgleicht und vorab überweist.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Werner
"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |