Hallo,
ähnliches ist uns 2013 auch passiert. Durch eine Alarmierung während massiven Hagels sind alle Privatfahrzeuge der anrückenden Kräfte beschädigt worden. Alle schäden, die nicht durch eine Kaskoversicherung abgedeckt waren (Selbstbeteiligung, Höherstufung), sowie die Schäden bei Haftpflichtversicherten Fahrzeugen sind ohne probleme vom KSA beglichen worden.
Siehe BHKG NRW §22 Abs: (3) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr oder ehrenamtlichen Helferinnen oder Helfern der anerkannten Hilfsorganisationen bei der Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von dem jeweiligen Aufgabenträger zu ersetzen.
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