Geschrieben von Werner G.bei unseren kommunalen Verträgen mit dem KSA (Kommunalem Schadensausgleich) ist es in Sachsen-Anhalt so geregelt, dass die Schäden, die z.B. an Kraftfahrzeugen während des Dienstes entstanden sind, über die "eigene Kasko etc." reguliert werden müssen, und der KSA dann "nur" die jeweilige Höhergruppierung in den Versicherungsklassen nach einem Hochrechnungsmodell ausgleicht und vorab überweist.
Die Gemeinde kann mit ihrem Versicherer vereinbaren was sie will, der Anspruch des FM(SB) besteht vom Gesetz her und wird davon nicht beeinflusst...
Wenn man das Gesetz jetzt so auslegt, dass alle von einem Versicherer regulierten Schäden keine Schäden sind (was ich jedenfalls so pauschal erstmal etwas abwegig finde...), dann sieht der "Rest" für die Gemeinde aber doch etwas anders aus:
- Höherstufungen gibt es bei TK-Schäden nicht (aber wie will die Gemeinde einen durch den Schaden verschlechterten Score ausgleichen?)
- üblicherweise ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, die wäre in jedem Fall von der Gemeinde zu tragen
- die Schadenpositionen die von der Kasko nicht übernommen werden müssten ebenfalls von der Gemeinde getragen werden.
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