Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 839862 |
Datum | 30.05.2018 17:49 MSG-Nr: [ 839862 ] | 1828 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Volker C.Jede Gemeindeverwaltung hat doch einen Datenschutzbeauftragten und einen Systemadmin. Das sollte/könnte doch für jede Feuerwehr (Als teil der Gemeindeverwaltung) die allererste Ansprechpartner sein.
Da stellt sich auch die allgemeinere Frage nach dem Betreiber der Webseite. Eine Feuerwehr scheidet hier eigentlich aus, da sie keine eigene Rechtsperson darstellt. Also kommen hier die Gemeinde (so sollte es meiner Ansicht nach sein), ein Förderverein (so ist es sicherlich häufig) oder einzelne FA als Privatperson (vielleicht gibt es das auch) in Frage.
Da praktisch jede Kommune eine eigene Internetseite betreibt, wäre es eigentlich selbstverständlich, dass man hier den Feuerwehren Raum für die eigene Aussendarstellung zur Verfügung stellt. Das scheint aber nicht der Standardfall zu sein. Ob die Feuerwehr selbst die Inhalte einstellt oder eine Agentur das übernimmt, wäre dann noch im Einzelfall zu klären
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