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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 32 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 839878 | ||
Datum | 30.05.2018 22:43 MSG-Nr: [ 839878 ] | 1556 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M.
Steht Deutschland da jetzt das nächste Vertragsverletzungsverfahren bevor? und vor allem: Ich würde nicht ausschließen, dass das Verhältnis einer FW-HP zu einem privaten Nutzer nach EU-Recht als b2c betrachtet wird, und könnte der User dann nicht an seinem Wohnort (wenn dort die Cookie-Richtlinie bereits umgesetzt wurde) Rechtsmittel gegen den HP-Betreiber ergreifen? Das ist doch bei b2c eigentlich so vorgesehen in der EU?! | ||||
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