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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Grossbrand im Europapark | 49 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Lübeck / S-H | 839951 | ||
Datum | 02.06.2018 18:30 MSG-Nr: [ 839951 ] | 2008 x gelesen | ||
Geschrieben von Nico A. Nachdem die Landkreisgrenzen hier schon mehrfach als rechtliche Hürde erwähnt wurden, möchte ich doch einmal nachfragen, worin diese (rechtlichen) Hürden bestehen. Landesgrenzen könnte ich mir noch vorstellen, da ja in jedem Bundesland ein etwas anders geartetes Brand-und Katastrophenschutzgesetz gilt - wobei auch hier ja vieles gleich, nur anders formuliert und an anderer Stelle zu finden ist. Mir sind keine rechtlichen Hürden bekannt, die Landkreisgrenzen bei Alarmierungen bedeuten könnten. Dürfte sich eher um "Mein Feuer - dein Feuer" handeln und den armen Juristen schiebt man mal wieder den schwarzen Peter zu...^^ | ||||
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