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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8B., Harburg / Bayern | 840021 | ||
Datum | 05.06.2018 13:38 MSG-Nr: [ 840021 ] | 5023 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dr. Dr. Thomas R. Das Impressum ist ja bei fast allen Feuerwehrwebseiten falsch, weil die "Freiwillige Feuerwehr Musterort" nunmal nicht rechtsfähig ist und keine Homepage betreiben kann Da stimme ich Ihnen zu. Wenn die Homepage allerdings von der "Freiwilligen Feuerwehr Musterort e.V." betrieben wir, dann stellt sich die Sache etwas anders dar. Ein eingetragener Verein (e.V.) ist sehr wohl rechtsfähig und wird durch den Vorstand vertreten. Dann ist die Kommune komplett raus. Bei uns in der Umgebung ist es mittlerweile in den meisten Fällen so, dass sich die Freiwilligen Feuerwehren in einen e.V. umgewandelt haben und es als Vereinszweck definiert haben, der aktiven Wehr Personal zu beschaffen, damit diese ihre Pflichtaufgaben (Brandschutz,...) sicherstellen kann. | ||||
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