Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840040 |
Datum | 05.06.2018 18:48 MSG-Nr: [ 840040 ] | 4957 x gelesen |
Infos: | 04.07.21 DSGVO: Behörden müssen ihre Facebook-Pages abschalten 12.05.19 Positionierung zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht bei FacebookFanpages sowie der aufsichtsbehördlichen Zuständigkeit1 Stand: 01.04.2019 25.11.18 Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages 25.11.18 Fragenkatalog im Anhörungsverfahren 25.11.18 Facebook-Fanpages nach EuGH-Urteil Berliner Behörde versendet Anhörungsschreiben 12.09.18 Neue AGB für rechtskonforme Fanpages: So dreist drückt sich Facebook um Haftung für Datenschutz-Verstöße
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Hallo,
heute hatte ich eine DGVSO Schulung. Durchaus Interessant aufbereitet. Um das DGVSO zu verstehen, sollte man sich informieren lassen.
Die Betriebe werden in naher Zukunft aber so gut wie jeden Mitarbeiter schulen müssen. Fast jeder hat im Betrieb mit personenbezogen Daten zu tun. Meist nimmt man das nicht bewusst war.
Im Grundprinzip geht es darum, dass man als Personen den vollen Überblick über seine Personenbezogenen Daten haben sollte. Als Person entscheide ich was mit den Daten geschehen soll. Wenn ich nicht ja sage, dann darf keiner Daten erheben, speichern oder verarbeiten. Das Medium spielt keine Rolle!
Oder wenn Daten an Dritte gelangen, muss man informiert werden. Als Bürger hört sich das gut an.
Daraus ergeben sich dann aber z.B. Probleme mit bestimmten Programmen von amerikanischen Diensten.
Die hier angesprochenen Seiten wie Facebook oder WhatsApp ignorieren Datenschutzregeln und greifen auf Fremddaten (z.B. Kontaktdaten) auf dem Rechner zu. Oder man gesteht per Vertrag diesen Firmen ein umfangreiches Verwertungsrecht zu. Hat jemand sich schon mal Mühe gemacht den kompletten Vertrag zu lesen?
Wer die Anwendungen verwendet kann dann unfreiwillig gegen die DGVSO verstoßen.
Die Haftung dafür liegt dann beim Betreiber und das geht dann bis zu demjenigen der die Daten gesammelt hat. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Dienstleitung an ein Rechenzentrum etc. vergeben hat.
Heute hat z.B. Continental die Verwendung von WhatsApp und snapchat auf Diensthandy´s verboten.
Begründung auch hier. Continental kann nicht sicherstellen, dass Daten anderweitig verwendet werden.
Auch einige Behörden habe die Verwendung von Facebook in der Vergangenheit untersagt.
Wer also Personenbezogen Daten auf einer Webseite, Handy etc. hat, der muss sich Gedanken machen, wie und in welcher Form, er diese verarbeitet und wie er die Daten vor Zugriff von Dritten sichert. Kann er das nicht sicherstellen, muss er abschalten! Ansonsten, für den Fall der Fälle, Spenden sammeln.
Im Moment klingen die Sanktionen noch abstrakt. Aber die ersten Verfahren wird es geben.
Oder hat es schon gegeben. Die DGVSO ist im Kern eigentlich nicht neu.
Gruß
Dirk
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| 30.05.2018 19:37 |
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Sasc7ha 7M., Mauchenheim DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | |