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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook - war: DSGVO: Feuerwehrwebseiten abgeschaltet? | 88 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840044 | ||
Datum | 05.06.2018 22:24 MSG-Nr: [ 840044 ] | 5065 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Hallo Henning, richtig! Sorry, die Aussage war pauschal, gekürzt auf den Kern Verbot mit Erlaubnisvorbehalt reduziert. Das ist auch nur eine Seite von der Ungemach für den Seitenbetreiber drohen könnte. Ich hatte auch nur eine betriebliche Schulung für einfache Anwendungen und den normalen Umgang mit Geschäftspartnern. Hat aber auch schon 45 min gedauert. Geschrieben von Henning K. Das ist so pauschal aber auch nicht richtig. Es gibt neben der Einwilligung des Betroffenen noch weitere Gründe, die eine Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten erlauben. Wenn Daten zu einem bestimmten Zweck erhoben werden (berechtigtes Interesse). Z.B. um einen Kaufvertrag abzuschließen, dann müssen natürlich Adresse etc. gespeichert werden, um evtl. Gewährleistungsansprüche festzuhalten. Ein explizite Zustimmung bedarf hier nicht. Hier geht man auch von einem Stillschweigen aus bzw. ist für die Erfüllung erforderlich. Die Behörden haben ebenfalls Möglichkeit Daten zu verarbeiten, ohne das man widersprechen kann. (gesetzliche Ausnahmetatbestände) (Ich denke jetzt ist es einigermaßen komplett) Eine gute Quelle für das Thema ist die hier: https://www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo Wenn es um den Umgang mit den Daten geht; ich denke hier sind die größten Fallstricke für den Betreiber einer Web Seite. Einige Themengebiete hören sich richtig gruselig an. Wenn man ein IT Abteilung mit 150 Mann hat, dürfte das Thema kein großes Problem sein. Als Administrator einer kleinen Web-Seite schaut es schon anders aus. Um professionelle Hilfe wird man in einigen Fällen kaum herumkommen. Bin gespannt, bis die ersten DSGVO Abmahnvereine sich breit machen. Gruß Dirk | ||||
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