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Thema | Anfällige Infrastruktur: Flughafen Hamburg | 21 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 840144 |
Datum | 08.06.2018 22:02 MSG-Nr: [ 840144 ] | 1080 x gelesen |
International Civil Aviation Organization - Internationale Zivilluftfahrtorganisation
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Hallo,
Geschrieben von Alexander Häfele Ich weiß nicht ob z.B. alle Instrumentenlandesysteme an einem Stromnetz hängen aber wenn der Strom komplett ausfällt gibt es eben einen Anflug über ein Funkfeuer (VOR oder NDB) oder heutzutage GPS (teilweise ganz ohne Bodengebundene Hilfsmittel) oder bei gutem Wetter eben traditionell nach Sicht (dem gegenüber sind sie in Hamburger sehr aufgeschlossen). Da steht man nicht sofort ohne Redundanz da. Und wenn der Strom im Turm komplett ausfällt gibt es noch Lichtzeichen per Taschenlampe... ;) Das einzige Problem das ich mir vorstellen kann wäre, wenn nachts die Pistenbeleuchtung ausfällt.
Ein Kollege der an dem Tag in Hamburg gestrandet ist sagte mir, dass der Strom anfangs nur in manchen Teilen des Terminals weg war und teilweise auch nach nicht allzu langer Zeit wieder da war, allerdings hätte der Flughafen nicht sicherstellen können, dass durch den Stromausfall keine unbefugten Personen in sicherheitsrelevante Bereiche gelangen und deswegen sei der Flugbetrieb eingestellt worden.
Ich glaub das ist jetzt eine Wiederholung, aber was dein Kumpel mitbekommen hat, war vermutlich die Suche nach dem Fehler.
Die wollten den Fehlerbereich lokalisieren und haben ein System nach dem anderen heruntergefahren und neu gestartet.
Um jemanden davon abzuhalten in einen Sicherheitsbereich vorzudringen, gibt es einfachere Mittel. Dafür muss man nicht einen Flughafen lahmlegen.
Die Erklärung ist, meiner Meinung, nicht korrekt.
Was die Stromversorgung angeht.
Hamburg ist keine Graspiste, mit der man mit der Taschenlampe regulären Luftverkehr abwickeln kann.
Hamburg unterliegt natürlich den ICAO Regeln. Die Regeln sind kein Geheimnis. Wer will kann sich durch 226 Seiten des Kapitels 14 ICAO Doc9157 wühlen.
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/regulation-und-grundlagen/rechtliche-grundlagen-und-richtlinien/anhaenge-zur-konvention-der-internationalen-zivilluftfahrtorgani/manuals-zu-icao-annex-14.html#accordion_11515821861528451860434
Dort findet man die Antwort auf die Spekulationen und wie die Stromversorgung aussehen muss.
Die ICAO unterscheidet eigentlich nicht zwischen normal und standby Stromversorgung (Kein Backup!)
Beide müssen unabhängig voneinander vorhanden sein und zur Verfügung stehen!
Ich hab in der Regel mit Vorschriften von Luftfahrzeugen zu tun. So wie ich das mitbekomme, wenn eine Vorschrift nicht eingehalten wird, hast Du ein Problem mit der Zulassung und die EASA am Hals und die Zulassung ist in Frage gestellt.
Auf Flughafenausrüstung oder z.B. Flughafenfeuerwehr übertragen, Feuerwehr nicht ausgerüstet/besetzt, dann ruht die Zulassung. =>Kein Flugbetrieb! (Halbwissen nach FW-Flughafenbesuch) Obwohl Flugzeuge ohne Probleme starten und landen könnten.
Wenn ich das richtig verstanden habe steht das aus so im "Manual on Certification of Aerodromes".
Gruß
Dirk
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