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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz # | 48 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 840322 | ||
Datum | 15.06.2018 11:27 MSG-Nr: [ 840322 ] | 2488 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Mal als juristischer Laie betrachtet: Wir sind als Freiwillige Feuerwehrleute, z.B. aus Sicht des Unfallschutzes, Beschäftigte der jeweiligen Gemeinde. Darauf aufbauend lässt sich das "berufsmäßig" bestimmt herleiten. Auch weil wir von der Gemeinde eine entsprechende Ausbildung für unsere Tätigkeit erhalten, Kreis- und Landesausbildung erfolgt ja auch nur nach Beauftragung/Delegierung durch die Gemeinde, und diese Tätigkeit mehr oder weniger regelmäßig ausüben, lässt sich das "berufsmäßige" sicher nicht leugnen. Das ist, aus meiner Sicht, auch der Grund, warum der Satz "Wir machen das doch nur freiwillig bzw. nebenbei." aus unserem Vokabular gestrichen werden sollte. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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