Damit geht eine lange und aufgeregte Diskussion zu Ende. Eher nicht, es geht wohl in die nächste Runde. Auffassung des Kreises ist anscheinend (und das würde ich auch so vertreten), dass eine DLK nur für ein Einzelobjekt die teurere Alternative zu einem baulichen Rettungsweg darstellt. Allerdings ist der Landkreis nach § 5 LBKG/ §5 FwVO Aufgabenträger für überörtliche Fahrzeuge, und dazu gehören dann dummerweise auch wieder DLK (in RLP kennt die FwVO letztlich zwei Kategorien von DLK/HRF in der Mindestausstattung: die schnellen zum Retten, aber auch explizit langsamere zum bloßen Arbeiten).
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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