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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840409 | ||
Datum | 20.06.2018 10:38 MSG-Nr: [ 840409 ] | 2603 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Oliver S. Der örtliche Metzger ist oft selbstständig und legt vermutlich richtig Geld drauf, wenn er seine Waren nicht ausliefert. richtig - wenn er nicht ausliefert. aber die Verzögerung durch einen BMA-Alarm dürfte keine finanzielle Einbußen für den Metzger bedeuten. Geschrieben von Oliver S. Ich könnte ihn gut verstehen. Ein anderer Selbstständige der im TLF sitzt versteht das zu recht nicht. Dem gehen u.U. auch Aufträge durch die Lappen wenn er nicht im Büro ist und beim Einsatz selbstverständlich kein Handy dabei hat. Einsatzdienst bei der Feuerwehr ist keine Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung. Die Feuerwehrgesetze sind eindeutig. Die Ausnahmen bei denen man im Einsatzfall "schwänzen" kann müssen gut begründet werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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