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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 16 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 840412 | ||
Datum | 20.06.2018 11:24 MSG-Nr: [ 840412 ] | 2354 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. aber die Verzögerung durch einen BMA-Alarm dürfte keine finanzielle Einbußen für den Metzger bedeuten. Gewagt. Wenn der örtliche Supermarkt eine Stunde lang keine Waren hat, kann das ganz anders aussehen. Aussichten auf Entschädigung durch die Gemeinde gleich null. Geschrieben von Jürgen M. Ein anderer Selbstständige der im TLF sitzt versteht das zu recht nicht. Dem gehen u.U. auch Aufträge durch die Lappen wenn er nicht im Büro ist und beim Einsatz selbstverständlich kein Handy dabei hat. Den Selbstständige, dem auf dem Einsatz wichtige Aufträge durch die Lappen gehen und der kein Handy dabei hat, musst du mir mal zeigen. Die meisten dürften sehr schnell Prioritäten setzen zugunsten ihrer wirtschaftlichen Existenz und den Feuerwehrdienst entweder einschränken oder quittieren. Geschrieben von Jürgen M. Einsatzdienst bei der Feuerwehr ist keine Wünsch-Dir-Was-Veranstaltung. Die Feuerwehrgesetze sind eindeutig. Die Ausnahmen bei denen man im Einsatzfall "schwänzen" kann müssen gut begründet werden. Wenn ich als Selbstständiger nennenswerte wirtschftliche Verluste durch den Einsatzdienst erleide (die Angestellte, Rentner und Beamte nicht kennen), können mich die Feuerwehrgesetze mal gerne haben. | ||||
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