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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter16 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 840429
Datum20.06.2018 13:23      MSG-Nr: [ 840429 ]2112 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Oliver S.Wenn ich als Selbstständiger nennenswerte wirtschftliche Verluste durch den Einsatzdienst erleide (die Angestellte, Rentner und Beamte nicht kennen), können mich die Feuerwehrgesetze mal gerne haben.

Finanzielle Verluste durch einen Feuerwehreinsatz kennen auch Angestellte.

Wenn Du in einem Schichtsystem arbeitest bei dem regelm. durch Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfreie Zulagen anfallen verlierst Du bares Geld.

An einem "Hochfeiertag", also eine Nachtschicht von einem Feiertag auf einen Feiertag, bekommst Du zweimal die Feiertagszulag sowie einmal die Nachtzulage. Diese sind, wenn Du gearbeitet hast steuerfrei.
Bist Du in der Zeit in einem Einsatz, werden zwar die Zulagen bezahlt, aber voll versteuert, also werden da auch allen anderen Abgaben fällig.
Damit hast Du einen Verlust der nicht durch die Gemeinde ersetzt wird.
Das gilt auch für alle anderen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsschichten.
Der Verlust ist spürbar!

Um diesen Verlust ersetzt zu bekommen, muss dieser genau ausgerechnet werden. Das macht aber nicht das Lohnbüro!
Das ist dann Dein Problem.
Dazu muss man zu einem Steuerberater. Der rechnet das auf den Cent genau aus und man kann das dann bei der Gemeinde einreichen. Nur ob sich ein Steuerberater bei 50,-- oder 100,-- lohnt? Also schluckt man die Kröte und hat dann mal am Monatsende 50,-- oder 100,-- weniger auf dem Lohnzettel.

Davon das die Anfahrtskosten zum Gerätehaus in der Regel auch nicht ersetzt werden reden wir nicht. Denn wenn ich von der Arbeitstelle weg muss, dann fallen schon mal locker 50 km an. Deshalb auch nur bei "dicken Hunden" und nach Rücksprache mit der FEZ.

Gruß

Jockel

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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