Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Pflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 16 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 840431 |
Datum | 20.06.2018 14:01 MSG-Nr: [ 840431 ] | 2040 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Jakob T.Das macht aber nicht das Lohnbüro! Wer macht das denn, wenn der Angestellte in der Zeit gearbeitet hätte?
Das LBKG ist hier eigentlich ziemlich eindeutig, für die AG und die Kommunen. Und am Ende wird sogar eine wegfallende Steuerfreiheit von Zuschlägen durch einen ausdrücklich geregelten Erstattungsanspruch aufgefangen.
Bei Selbständigen sieht das allerdings anders aus, da wird geradezu gewürfelt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 20.06.2018 09:00 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | |