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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht zum Einsatz zu kommen - war: Bitburg: Bürgermeister will neuen Wehrleiter | 16 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 840439 | ||
Datum | 20.06.2018 16:21 MSG-Nr: [ 840439 ] | 1671 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Und am Ende wird sogar eine wegfallende Steuerfreiheit von Zuschlägen durch einen ausdrücklich geregelten Erstattungsanspruch aufgefangen. Und diesen Anspruch muss man nachweisen. Den Nachweis kann man aber nur über seinen Steuerberater erbringen da das Lohnbüro diesen Nachweis nicht führt. Ich hab das schon versucht. Gruß Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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