Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Protest - 50 Feuerwehrleute lassen sich beurlauben | 33 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 840455 |
Datum | 20.06.2018 22:48 MSG-Nr: [ 840455 ] | 5855 x gelesen |
Infos: | 20.06.18 FNP: Zentraler Standort für Feuerwehr beschlossen
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Bernhard D.Geht das so einfach sich bei der FF " Beurlauben " zu lassen ?
... zumindest geht es nach den üblichen Fw-Satzungen in Hessen relativ einfach, aus der Feuerwehr auszutreten, denn die regelt i.d.R.:
- die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung endet ... mit dem Austritt.
- der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Gemeindebrandinspektor erklärt werden.
Daher ist es m.E. schwer, für eine Beurlaubung schärfere Bedingungen zu formulieren (auch wenn ich die Beurlaubung in der Satzung von Mörfelden-Waldorf nicht finde).
Gruß
Gerhard
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