Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Protest - 50 Feuerwehrleute lassen sich beurlauben | 33 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 840457 |
Datum | 21.06.2018 08:15 MSG-Nr: [ 840457 ] | 5585 x gelesen |
Infos: | 20.06.18 FNP: Zentraler Standort für Feuerwehr beschlossen
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Feuerwehrgesetz
Guten Tag
Geschrieben von Sascha L.
Generell kannst du, nach meiner persönlich Kenntnis, aus persönlichen Gründen um Beurlaubung bitten.
Dies ist z.B. in BaWü nach § 14, Abs. 3 FwG aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen auch möglich; weniger aber um gegenüber der Gemeinde seinem Unmut zu zeigen gedacht.
Nach dem im Threadcontainer verlinkten Artikel will der Bürgermeister die Massenbeurlaubung überprüfen lassen:
"Laut Bürgermeister Becker beantragten rund 50 von ihnen nach der Sitzung eine Beurlaubung. Dieses kollektive Vorgehen hält Becker für nicht statthaft, er will dieses Vorgehen daher prüfen lassen."
Welche sonstige Möglichkeiten der Unmutsbezeigung es aber gibt oder nicht, wurde auch hier schon andiskutiert.
Häufen sich solche Fälle ( Pirmasens, Bitburg ) ? Oder werden sie mehr bundesweit publik gemacht ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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Geändert von Bernhard D. [21.06.18 08:27] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 20.06.2018 21:52 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) |
| 20.06.2018 22:48 |
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Sasc7ha 7L., Bad Laasphe |
| 21.06.2018 08:15 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) | |