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Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840634 | ||
Datum | 27.06.2018 12:14 MSG-Nr: [ 840634 ] | 3382 x gelesen | ||
Infos: | ||||
hallo, Geschrieben von Jens R. Welche vernünftigen Möglichkeiten hat man dann diesen Teufelskreis zu durchbrechen und aus seiner "Selbsthilfegruppe" heraus zukommen? Festlegen das nur Ausbilder die einen entsprechenden Lehrgang an der Landesfeuewehrschule durchgeführt haben ausbilden dürfen. Gruppen- und Zugführer können dabei selbstverständich unterstützen. Wird in BaWü so schon seit mehr 30 Jahren erfolgreich so gemacht. (siehe Bernhards Posting) Ist halt etwas aufwendiger als ne örtliche Schnellbleiche. Aber die Ergebnisse sprechen für das System MkG Jürgen [der seit 1987 als Sprechfunk-Ausbilder in BaWü aktiv ist] | ||||
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