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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 840648 | ||
Datum | 27.06.2018 18:51 MSG-Nr: [ 840648 ] | 2055 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Joachim L. olange ihr es privat organisiert ist es das Privatvergnürgen Die DSGVO gilt nicht im Privatbereich wenn ich also mich mit meinem Freunden privat über Whats-App unterhalte ist das datenschutzrechtlich nicht kritisch ABER: wie grenzt man da bei Feuerwehrs ab? Sobald etwas dienstliches drüber läuft fällt man voll in den Geltungsbereich der DSGVO. Das fängt dann schon damit an wenn man sich z.B. über Whats-App für das Fehlen bei einer Übung beim Wehrführer entschuldigt. Das ist nicht mehr privat. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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