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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | DSGVO: Messenger bei der Feuerwehr - war:kritisch: Feuerwehrseiten auf Facebook | 25 Beiträge | ||
Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 840652 | ||
Datum | 27.06.2018 20:20 MSG-Nr: [ 840652 ] | 2094 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. Das Handy ist dann automatisch ein "Diensthandy" Ich glaube über diesen Aussage werden Gerichte entscheiden müssen. Nur mal so als Argumentationskette: Ich gebe Kamerad XY meine private Handynummer für private Zwecke. Nun schickt er mir per WhatsApp eine Entschuldigung bei einerm Übung/Dienstabend/Was auch Immer. Warum sollte durch den Umstand, dass jemand mir ohne meine Zustimmung was dienstliches auf meine private Handynummer schickt auf einmal ein dienstliches Handy draus werden? Diese Argumentationskette halte ich für sehr dünnes Eis. Genauso ist es doch mit Mails. Ein privater Mailaccount wird nicht zum Mailaccount meiner Hiorg/Dienstherren/Arbeitgeber, nur weil ein anderer ausversehen die falsche Zieladresse wählt (ist mir auch schon passiert, bei Kunden/Partner, mit denen ich sowohl HiOrg-Dienstlich als auch als Mitarbeiter meines Arbeitgebers kontakt habe). Gruß Simon | ||||
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